Kommunistenprozesse
Politische Justiz in der Bundesrepublik der 1950er Jahre
DOI:
https://doi.org/10.5283/bidw.v26i35/36.8Schlagworte:
Rechtswissenschaft, Politische Justiz, Bundesrepublik Deutschland, KommunistenprozesseAbstract
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zum 30. August 1951 ein Staatsschutzstrafrecht gegeben, §§ 80 ff. StGB; dies geschah ersichtlich vor dem Hintergrund eines vorherrschenden Gefühls akuter Bedrohung durch den Kommunismus. Das Vorgängerrecht, die 1934 erlassenen Bestimmungen zum Schutz des nationalsozialistischen Staates, war durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben worden. Regelungen zum strafrechtlichen Schutz von Staat und Verfassung gehören ganz selbstverständlich zum Normenbestand jedes Staatswesens. Zumal zum Normenbestand einer wehrhaften Demokratie, die diese zweite deutsche Republik nach den Erfahrungen der Weimarer Jahre sein wollte. Allerdings bergen solche Regelungen stets auch Gefahren. Denn sie ermöglichen auch politische Justiz in dem Sinne, dass die regierende Mehrheit politische Dissidenz oder Gegnerschaft zum Verbrechen stempeln und auf diese Weise die Meinungskonkurrenz im gesellschaftspolitischen Diskurs beeinflussen kann.