"Manni ohne Mantel"
In klinischen Fallberatungen dominiert die sogenannte Prinzipienethik. Ist das gut? Eine fallbezogene Anfrage
DOI:
https://doi.org/10.5283/bidw.v27i37.22Schlagworte:
Katholische Theologie, Medizinethik, Fallberatung, Prinzipienethik, KlinikAbstract
Manni B. hat eine bipolare Störung. Eigentlich lebt der 21-Jährige in einer betreuten Wohngruppe und war schon kurz davor, seine Lehre zum Zimmerer, die er krankheitsbedingt unterbrochen hatte, wieder aufzunehmen. Aber seit elf Tagen ist er nach § 1906 BGB in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Zuvor hatte er seinen Schrank mit all seiner Kleidung aus dem Fenster geworfen, wodurch ein Rentner beim Ausführen seines Hundes fast erschlagen worden wäre.
Während seines Klinikaufenthalts hat sich Manni (Name geändert) bisher kooperativ gezeigt. Er beteiligt sich an den Gruppentherapiesitzungen und nimmt die verschriebenen Medikamente ein. Allerdings weigert er sich seit ein paar Tagen strikt, beim Spaziergang im Klinikpark einen Mantel zu tragen. Die Außentemperatur beträgt derzeit – 3° Celsius. Darf Manni trotzdem raus? Muss er auf Station bleiben? Das Behandlungsteam ist unsicher. Manni nur im T-Shirt mitzunehmen gefährdet seine Gesundheit, ihn gegen seinen Willen auf Station zu lassen, ist aber nichts weniger als eine Zwangsmaßnahme. Und Zwangsmaßnahmen sind auch innerhalb einer gerichtlich angeordneten Einweisung nur „zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens“ (§1906, [1] 2 BGB) zulässig. Droht Manni bei einem Winterspaziergang im T-Shirt wirklich ein erheblicher Schaden? Juristisch lässt sich darüber nicht befinden. Aber auch der Arzt dürfte sich schwertun mit dieser Frage.
Entscheidungsunsicherheiten, die sich nicht allein fachspezifisch klären lassen (ob nun medizinisch oder juristisch), wecken in klinischen Behandlungsteams häufig einen Bedarf an ethischen Fallberatungen. Ist die Hoffnung auf Klärung durch einen ethischen Blick gerechtfertigt? Wie sollte man vorgehen in einer solchen klinischen Fallbesprechung? Welche Fragen stellen? In diesem Beitrag werden zwei Beratungsstrategien auf den Fall »Manni« bezogen: die weithin etablierte „prinzipienethische“ Vorgehensweise, die sich an den amerikanischen Medizinethikern Tom Beauchamp und James Childress orientiert, und ein Fallbesprechungsdesign, das am Lehrstuhl für Moraltheologie der Universität Regensburg erprobt wird. Je nach Fallberatungstyp werden die Konsequenzen für Manni unterschiedliche sein.