Ein Grundrecht auf Bundesligafußball?
Das Bundesverfassungsgericht justiert das Verhältnis von Staat und Bürgern neu
DOI:
https://doi.org/10.5283/bidw.v29i41.149Schlagworte:
Rechtswissenschaft, Privatrecht, Grundrechte, Rechtstheorie, Bundesverfassungsgericht, Grundrechtstheorie, Grundrechtsbindung, Stadionverbot-EntscheidungAbstract
Die Grundrechte haben die Aufgaben, dem Staat Grenzen zu setzen, wenn er in die Rechte Privater eingreift. Sie verpflichten daher nur Hoheitsträger, nicht aber Private untereinander. Dieser Grundsatz galt seit über 60 Jahren. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss aus dem Jahr 2018 diese Grundfeste der Grundrechtstheorie infrage gestellt, indem ein Stadionverbot, das private Betreiber von Fußballstadien ausgesprochen hatten, direkt anhand der Grundrechte gemessen wurde. Damit reagiert das Gericht auf die zunehmende Privatisierung und den Umstand, dass wichtige Teile unseres Soziallebens inzwischen in Sphären (wie sozialen Netzwerken oder eben Fußballstadien) stattfinden, die sich direktem staatlichen Einfluss entziehen. Trotzdem hat die Entscheidung das Potential, das ausgewogene Verhältnis zwischen Staatsgewalt und Privaten aus den Angeln zu heben. Der Autor analysiert im folgenden Beitrag die Entscheidung und ihre praktischen Konsequenzen.